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Allgemeine Informationen zur Tierkennzeichnung

 

Tierkennzeichnung mittels Mikro-Chip
In Österreich besteht für Hunde Chip- und Registrierungsflicht
Ohne Registrierung, ist die Tierkennzeichnung wertlos
Sicherheit und viele Vorteile für Sie und Ihr gekennzeichnetes Tier
Völlig schmerz- und gefahrloses Einsetzen des Mikro-Chip-Transponders
Der Transponder (Mikro-Chip)

Global-Ident Mikrochips bieten mehr Sicherheit durch österreichische Ländercode-Kennung: 040 …
Reiseverkehr


Tierkennzeichnung mittels Mikro-Chip

Die Kennzeichnung von Tieren mittels Mikrochips und unmittelbare Registrierung in einer Tierkennzeichnungsdatenbank stellt nicht nur für den Tierbesitzer, sondern auch für den Tierarzt aus tierschützerischen, praktischen und organisatorischen Vorteilen die zukunftsweisende Methode der Tierkennzeichnung dar.

In Österreich besteht für Hunde Chip- und Registrierungsflicht

Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

Ohne Registrierung, ist die Tierkennzeichnung wertlos

Nach fachgerechter Implantation (Einsetzen) des Mikrochiptransponders durch den Tierarzt ist die Registrierung in einer Tierkennzeichnungsdatenbank Voraussetzung, um den Tierbesitzer eines aufgegriffenen Tieres rasch ermitteln zu können und dessen Rückführung zu erleichtern.

Die Registrierungen werden in der Regel nur von Tierärzten mit Zugangskennung durchgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das amtliche österreichische Hunderegister erfolgt automatisch mit der erfolgreichen Registrierung bei der österreichischen Tierkennzeichnungsdatenbank ANIMALDATA.COM.

Während die Registrierung von Heimtieren bei den öffentlich zugänglichen Tierkennzeichnungsdatenbanken in der Regel kostenpflichtig ist, ist die Abfrage des Tierbesitzers 'verlorener' Tiere kostenlos und für jedermann direkt möglich.

Sicherheit und viele Vorteile für Sie und Ihr gekennzeichnetes Tier

- Schnelle und sichere Identifizierung bei Verlust.
- Zweifelsfreier Eigentumsnachweis.
- Nachweis der Abstammung.
- Nachweis der Gesundheit durch problemlose Zuordnung zum EU-Heimtierausweis.
- In Kombination mit dem EU-Heimtierausweis Erfüllung der Kennzeichnungsvorschriften für den innereuropäischen Reiseverkehr.
- Zur Identifizierung von Hunden im Sport, bei Wettbewerben u. a.

Völlig schmerz- und gefahrloses Einsetzen des Mikro-Chip-Transponders

Die Durchführung der Tierkennzeichnung mittels Mikro-Chip-Transponder durch die Tierärztin / den Tierarzt gewährleistet die fachgerechte Applikation (Implantation = das Einsetzen) und damit völlige Risikofreiheit für das Tier. Der Eingriff selbst – Implantation genannt – stellt für das Tier kaum mehr „Belastung“ dar als die jährliche Schutzimpfung.
Diese Art der elektronischen Kennzeichnung ist für Tiere jeder Rasse und in jedem Alter möglich. Fast alle Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen usw können einen Transponder bekommen. Aber auch Reptilien (z.B. Schildkröten, Schlangen, Echsen), Amphibien und Fische können elektronisch gekennzeichnet werden.

Der Transponder (Mikro-Chip)

Nicht größer als ein Reiskorn ist ein Mikrochip-Transponder, der zur elektronischen Kennzeichnung von Heimtieren verwendet wird.
Der Mikrochip befindet sich gemeinsam mit einer Antenne in einer medizinisch geprüften, gewebeverträglichen und bruchsicheren Transponder-Glaskapsel (Größe 13,2 x 2 mm).
Der reiskorngroße Transponder ist inaktiv und sendet keine Strahlung aus. Er wird erst durch ein Lesegerät aktiviert wodurch die gespeicherte Nummer erfasst und im Lesegerät abgelesen werden kann.

Global-Ident Mikrochips bieten mehr Sicherheit durch österreichische Ländercode-Kennung: 040 …

Mikrochipnummern nach ISO-Norm  bestehen aus 15 Ziffern (die ersten 3 Stellen beinhalten den Ländercode). Jede Transponder-Nummer nach ISO ist weltweit einmalig wodurch eine eindeutige Identifizierung sichergestellt ist. Durch den österreichischen Ländercode im Global-Ident-Transponder wird eine einfachere Rückführung aufgegriffener Tiere gewährleistet. Im Gegensatz dazu gibt es überwiegend Transponder-Typen am Markt, die keine Ländercode-Kennung, sondern lediglich eine Herstellercodierung besitzen.

Reiseverkehr

Die elektronische Kennzeichnung von Heimtieren mittels Mikrochips ist im innereuropäischen Reiseverkehr für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben.
Sie gilt auch als Qualitätsmerkmal eines Rassetieres, um dessen Zugehörigkeit zu den Abstammungs-, Prüfungs- und Leistungsdokumenten sicher zu stellen. Dasselbe gilt für tierärztliche Bescheinigungen, Röntgen- und Laborbefunde.
Damit ist im innereuropäischen Reiseverkehr neben der Mitführung eines EU-Heimtierausweises auch die elektronische Kennzeichnung mittels Mikro-Chip eine zwingend vorgeschriebene Vorraussetzung.

Die Mikrochipnummer und eine zumindest 21 Tage zurückliegende bzw. ordnungsgemäß aufgefrischte Tollwutschutzimpfung müssen im mitgeführten EU-Heimtierausweis, den jeder Tierarzt ausstellt, eingetragen sein.

Sollten Sie beabsichtigen mit Ihrem vierbeinigen Freund  außerhalb der EU zu verreisen, müssen Sie auch eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper durchführen lassen, die zumindest 3 Monate vor der Rückkehr in die EU erfolgt sein muss.

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Reisen nach Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika, St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna sowie Mayotte, sofern diese Staaten auf dem direkten Weg (Luftweg) erreicht werden und auch die Rückreise auf direktem Weg erfolgt.

Diese Bestimmung hat besondere Bedeutung bei Reisen, die auf dem Landweg über den Balkan nach Griechenland führen, da Serbien und Montenegro nicht zu den oben genannten Staaten zählen, sodass in diesem Fall auch bei der Durchreise eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper für die Wiedereinfuhr in die EU erforderlich ist.

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